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Der Einbürgerungs-TÜV

Der Einbürgerungs-TÜV – Zertifikat Deutsch

Deutsch als Fremdsprache. Wenn es Hürden zu nehmen gibt, dann ist diese die Höchste. Aber trotzdem hier komplett: Der Einbürgerungs-TÜV. Wer die Plakette einmal hat, darf sie behalten. Eine kurze Checkliste, wie man sie erhält:

  • Zur Zeit der Einbürgerung besitzen Sie eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis?
  • Seit acht Jahren Ihren gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland?
  • Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bestreiten?
  • Sie haben Sich keiner Straftaten schuldig gemacht und wurden deswegen verurteilt?
  • Sie bekennen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der BRD?
  • Sie geben Ihre alte Staatsangehörigkeit (in der Regel) bei der Einbürgerung auf oder verlieren sie automatisch?
  • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse.

Deutsch als Fremdsprache

Mehrere Faktoren werden geprüft, will man sich einbürgern lassen. Aber vor allem muss man dem letzten Punkt der Checkliste genügend Beachtung schenken, weil dieser dem Eingebürgerten auch im alltäglichen Leben einiges erleichtert: Man muss der deutschen Sprache mächtig sein. Aber auf welchem Niveau? Wie sehr? Man soll doch gewiss keine langen Reden auf Deutsch schwingen können oder dicke Wälzer verfassen können, oder? Nein. In der Tat, das wäre reichlich übertrieben. Das kann der Durchschnittsdeutsche ja auch nicht.

Man soll lediglich fähig sein, sich in alltäglichen Situationen durchschlagen zu können. Darunter fallen auch nötige Amtsgänge, die es in Deutschland häufig zu meistern gilt. Man solle sich entsprechend seinem Alter und Bildungsstand ausdrücken können. Inwieweit der Eingebürgerte sich schriftlich ausdrücken können muss, wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Am besten informiert man sich bei der Einbürgerungsbehörde vor Ort.

Wie kann ich meine ausreichenden Deutschkenntnisse nachweisen?
In Deutschland gibt es für alles Urkunden. Da wird es gerade in diesem Bereich nicht anders sein. So gewöhnt sich der Einbürgerungswillige gleich an deutsche Gepflogenheiten: Mit System Urkunden sammeln. Sie müssen ihre ausreichenden Sprachkenntnisse also nur durch entsprechende Unterlagen nachweisen. Sie benötigen also entweder

  • eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Sprachkurs im Rahmen eines Integrationskurses nach dem Aufenthaltsgesetz oder
  • das Zertifikat Deutsch (B1) bzw. ein gleichwertiges deutsches Sprachdiplom (Niveaustufe B1) oder
  • eine Schulbescheinigung über einen vierjährigen Besuch einer deutschsprachigen Schule. (Selbstverständlich mit Erfolg = Versetzung) oder
  • ein Zeugnis über den Hauptschulabschluss oder einem gleichwertigen Schulabschluss oder
  • ein Zeugnis über die Versetzung in die zehnte Klasse einer weiterführenden deutschsprachigen Schule (Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) oder
  • ein Zeugnis bzw. Bescheinigung über Abschluss eines Studium an einer deutschsprachigen (Fach-) Hochschule (hierfür nötig: DSH) oder eine deutschsprachige Berufsausbildung.

Wenn Sie solche Schriftstücke nicht parat haben, kann die Einbürgerungsbehörde Ihre Sprachkenntnisse selbst prüfen. Sie können aufgefordert werden, an einem Sprachtest beispielsweise  an einer Volkshochschule teilzunehmen. Manchmal wird man auch zu einem Gespräch eingeladen, in dem auch ein Text, wie beispielsweise ein aktueller Zeitungsartikel, Thema der Stunde sein könnte.



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