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Heilpraktiker für Psychotherapie

Was macht man als Heilpraktiker für Psychotherapie, wenn ein suizidaler Patient die Praxis verlassen möchte?

Um Heilpraktiker für Psychotherapie zu werden, muss man beim Gesundheitsamt eine schriftliche und/oder mündliche Überprüfung absolvieren. Mit dieser Überprüfung soll ausgeschlossen werden, dass der zukünftige Heilpraktiker für Psychotherapie Gefahren seiner Klienten verkennt und falsch therapiert.
Einen hohen Stellenwert bei der Überprüfung hat die Selbstmordgefahr des Klienten. Daher verwundert es nicht, dass beim Gesundheitsamt Köln bei der mündlichen Überprüfung zum Heilpraktiker für Psychotherapie folgende Frage gestellt wurde:

“Was tun Sie, wenn ein Patient suizidal ist und im Begriff ist, Ihre Praxis zu verlassen?”
Was würden Sie antworten?

Der Prüfling sagte (völlig richtig!):
“Mir ist bewusst, dass dies eine akute Notsituation darstellt. Als erstes versuche ich, den Kontakt zum Patienten zu halten und ihm zu verdeutlichen, dass ich seine Lage sehr ernst nehme und ihm helfen möchte. Ich vermute, dass sich der Patient in der letzten Phase eines Suizidentschlusses befindet: in der finalen Entschlussphase. In dieser Phase hat der Patient abgewogen und sich fest zum Suizid entschlossen. Er hat vermutlich keinen Zugang mehr zu seinen Gefühlen, was sich von außen als ‘Ruhe vor dem Sturm’ zeigt. Deshalb versuche ich, ihn emotional zu erreichen, ihn wieder in Kontakt mit seinen Gefühlen (von Traurigkeit, Enttäuschung o.ä.) zu bringen.”

Prüfer: “Was machen Sie, wenn der Patient dennoch die Praxis verlässt?”
Prüfling: “Ich alarmiere die Polizei und gebe eine Personenbeschreibung. Außerdem folge ich dem Patienten in einigem Abstand, um der Polizei den Standort des Patienten über Handy geben zu können.”
Prüfer: “Würden Sie sonst noch etwas machen?”

Was der Prüfer hören wollte, war: “Ich halte den Patienten in der Praxis fest, notfalls indem ich die Tür abschließe und warte bis die Polizei kommt!”. Dadurch, dass der Prüfling diese Information nicht genannt hatte und wegen einer weiteren “ungenügenden” Antwort wurde ihm die Erlaubnis zur Heilkunde verweigert! Meiner Meinung nach eine ungerechtfertigte Entscheidung, da sich der Prüfling mit seiner Antwort im Gegenteil sehr umsichtig gezeigt hatte.

Doch worauf könnten sich die Prüfer nun berufen?
Wenn man jemanden gegen seinen Willen einschließt und damit hindert, den Raum zu verlassen, dann ist das Freiheitsberaubung nach §239 StGB und kann mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren und mit Geldstrafe geahndet werden. Da hier der Patient “nur” bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten wird (vermutlich 5-10 Minuten) könnte man von geringerer Schwere ausgehen.

Zusätzlich könnte man mit “gerechtfertigtem Notstand” argumentieren:
Nach §34 StGB handelt derjenige nicht rechtswidrig, der in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Körper, Freiheit oder Eigentum eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt.

Wie ist nun bei einer eigenen Überprüfung zu antworten, wenn dieselbe Frage gestellt wird? Ich rate Ihnen zu einer erweiterten Antwort: Beginnen Sie genau wie der Prüfling und diskutieren Sie anschließend (wenn der Prüfer noch etwas hören möchte) die Möglichkeit des Abschließens der Tür. Dabei sollten Sie auch die genannten Paragraphen anführen, um zu zeigen, dass Sie sich mit den gesetzlichen Bestimmungen auskennen.

Bevor man jedoch allgemein zur Überprüfung antritt ist es wichtig, sich ausführlich mit psychischen, psychiatrischen und neurologischen Störungen zu beschäftigen. Der zukünftige Heilpraktiker für Psychotherapie sollte wissen, wie er Störungen diagnostizieren kann und bei welchen er Therapie anwenden darf. Solches Fachwissen allein zu erlernen ist oft mühsam und unzureichend. Deshalb gibt es Vorbereitungskurse als Ausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie bundesweit. In diesen wird das Fachwissen gut strukturiert und leicht lernbar angeboten.

Autor: Dipl.-Psych. Norman Ehlert Institut norman-ehlert.de Vorbereitungskurse zum Heilpraktiker Psychotherapie bundesweit und Therapieausbildung



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