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Immobilienkauf über Zwangsversteigerung

Immobilienkauf über Zwangsversteigerung

Ein Massivhaus über eine Versteigerung zu erwerben, stellt eine interessante Alternative zum Bau oder zum Kauf eines vergleichbaren Objektes dar. Von einer Zwangsversteigerung für Immobilien kann man über das Internet, Zeitungen, Kataloge (ist meist gegen eine Gebühr zu bekommen) oder bei den Rechtsabteilungen der Banken erfahren.

Die Versteigerungen werden von dem Amtsgericht durchgeführt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Immobilie liegt. Der Termin für eine Zwangsversteigerung wird durch einen Aushang im Amtsgericht bekannt gemacht. Zudem werden die Termine als amtliche Bekanntmachungen in der Tagespresse veröffentlicht. Oder man sucht bequem von zu Hause aus im Internet nach brauchbaren Objekten.   

Vor der Versteigerung sollte man sich über die gelten Regeln informieren und sich vielleicht zwei bis drei Versteigerungen vorher mal anschauen. Der  Erwerb der Immobilie im Zwangsversteigerungsverfahren erfolgt zum Beispiel nicht wie üblich mit der Umschreibung ins Grundbuch, sondern bereits durch Zuschlag.

Auch wenn der Kauf einer Immobilie über die Zwangsversteigerung ein Schnäppchen sein kann, ist ein gewisses Risiko vorhanden. Denn oftmals kann das Haus nicht besichtigt werden, weil die Nochbesitzer nicht dazu verpflichtet sind einen Rundgang durchzuführen. Also muss versucht werden anders an Informationen heran zu kommen. Zum Beispiel über eine Hausinspektion: Ein Bausachverständiger kann schon von außen eine gute Einschätzung über den Hauszustand machen. Erfragen Sie ob es bereits ein Gutachten von dem Haus gibt und wie alt es ist. Ob Hypotheken, Wegrechte und anderes vorhanden sind, kann im Grundbuch und Baulastenverzeichnis eingesehen werden. Oder Sie fragen einfach mal die Nachbarn!

Die Versteigerung selbst besteht aus 3 Phasen: Der Rechtspfleger verkündet den Inhalt der Gerichtsakte und es werden Bekanntmachungen sowie Hinweise zum Grundstückswert und geringsten Gebot etc. gemacht. Danach werden von Interessenten mindestens 30 Minuten Gebote entgegen genommen. In der sogenannten „Bieterstunde“ kommt es schließlich zu den Geboten. Zum Schluss entscheidet der Gläubiger, wer den Zuschlag erhält. Tipp: Da auf Verlangen des Gläubigers zehn Prozent als Anzahlung zu leisten sind, sollte immer etwas Bargeld in die Versteigerung mitgenommen werden. Der Personalausweis sollte natürlich  auch nicht vergessen werden!



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