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Günstiger Fahren - mit einer richtigen KFZ- Versicherung
Sie möchten sich vollkommen absichern, falls Ihnen ein Unfall passiert und sie nicht mit leeren Händen da stehen? In den folgenden Zeilen beschreiben wir für Sie die jeweiligen Kfz- Versicherungen, damit sie bestens informiert sind:
Es gibt vier verschiedene Versicherungen, die im Angebot stehen. Dies wäre einmal die Kfz Haftpflichtversicherung, die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung und die Zusatzversicherung für das Ausland.
Man kann nicht selbst entscheiden, ob man die Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung beantragen soll oder nicht. Denn diese Art von Versicherung ist vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben. Wenn sie keine Haftpflichtversicherung besitzen dürfen Sie auch kein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegen und es wird erst gar nicht zugelassen. Deshalb muss auch bei der Zulassungsstelle eine Versicherungsbestätigungskarte, diese wird auch oft Doppelkarte genannt, vorgelegt werden, um das Auto überhaupt für den Straßenverkehr zuzulassen. Mit der Haftpflichtversicherung wird das Risiko von Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgedeckt, die durch dieses Fahrzeug entstehen würde, wenn ein Unfall passiert.
Die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung sind im Gegensatz zu der Kfz Haftpflichtversicherung keine gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen. Bei den Kaskoversicherungen werden Schäden abgedeckt, die an dem eigenen Fahrzeug entstehen. Man kann selbst entscheiden, wie hoch der Beitrag sein soll mit dem dazugehörigen Selbstanteil. Allerdings sollte man darauf achten, dass der Versicherungsbeitrag in einem plausiblen Verhältnis zu dem Fahrzeug steht. Dagegen werden bei den Haftpflichtversicherungen die Schäden an den Fahrzeugen der Unfallgegner bezahlt. Die Teilkaskoversicherung übernimmt Schäden, die zum Beispiel durch einen Brand, einen Diebstahl, eine Überschwemmung, Hagel oder Sturm entstanden sind. Zusätzlich werden auch Schmor- oder Haarwildschäden von der Versicherung übernommen. Diese Versicherung ist sinnvoll, wenn das Fahrzeug jünger als 8 Jahre ist. Ein Diebstahl des Fahrzeuges ist eher ausgeschlossen, wenn es älter als 8 Jahre ist. Trotzdem können auch ältere Fahrzeuge versichert werden. Bei einem Schadenfall wird immer nur bis zu der Höhe des Zeitwertes erstattet. Die Vollkaskoversicherung dagegen ist sehr ratsam, wenn man sich ein neues Auto gekauft hat. Diese Versicherung bezahlt alle Schäden, die in einer Teilkaskoversicherung auch bezahlt werden, zusätzlich werden selbstverschuldete Unfallschäden und Vandalismusschäden übernommen. Dies bedeutet, dass beabsichtigte Handlungen von fremden Personen Ihrem Fahrzeug zugeführt wurden. Ebenso werden Schäden mit Fahrerflucht übernommen. Unfallschäden werden nicht übernommen, wenn man gegen eine bestehende Verkehrsregel verstößt. Auch Gegenstände, die sich in den Fahrzeugen befinden, sind nicht mitversichert.
Julia Siebel
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