 |
Auto fahren ab 17 Jahren
Das so genannte „begleitete Auto fahren“ mit 17 Jahren wurde bereits in Deutschland eingeführt. Es gibt mittlerweile viele Eltern, die ihren Kindern einen Führerschein bereits schon mit 17 Jahren gestatten. Nur wenige Eltern machen sich aber Gedanken hinsichtlich der KFZ Versicherung.
In den Versicherungspolicen ist klar definiert, welcher Personenkreis das versicherte Fahrzeug fahren darf. Viele Versicherte geben dort beim Fahrerkreis Personen über 23 Jahre an, so erhält der Versicherte einen günstigeren Tarif. Fährt aber nun das 17 jährige Kind oder Enkel des Versicherten das Fahrzeug, so verstößt dies ganz klar gegen die Versicherungspolice.
Wichtig ist es da, der Versicherung Bescheid zu geben, dass nun auch mit Begleitung der Sohn oder die Tochter fährt. Die Versicherung wird dann den Tarif entsprechend anpassen. Der Versicherte sollte auf jeden Fall seiner Versicherung über diese Änderung informieren, denn tut er dies nicht, so verlangen fast alle Versicherungen sehr hohe Strafprämien, zusätzlich muss der Versicherte den neuen erhöhten Tarifbeitrag rückwirkend an die Versicherung zurückzahlen.
|  |