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Private Haftpflichtversicherung

Private Haftpflichtversicherung – wer ist mitversichert?

Da jeder laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch selbst für seine verursachten Schäden strafbar ist, sollte man, wenn die Möglichkeit der Finanzierung besteht, eine private Haftpflichtversicherung abschließen. So eine Versicherung würde die wichtigsten Angelegenheiten im Alltag abdecken. Egal ob es Sachschäden, Vermögensschäden oder auch Personenschäden sind. All das wird Ihnen erstattet.

Oft wird die Frage gestellt, ob und wer eigentlich bei so einer Versicherung mitversichert ist? Lebt der Versicherungsnehmer mit dem Ehegatten oder Partner in einem Haushalt, kann diese Person bei der Versicherung angegeben werden. Automatisch ist derjenige dann mitversichert.

Genau dasselbe gilt bei minderjährigen Kindern des Versicherungsnehmers oder des Partners. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass die Mitversicherung endet, sobald das Kind das 18. Lebensjahr erreicht hat. Ist das Kind nach dem 18. Geburtstag noch in einer Schul- oder Berufsausbildung bleibt die Mitversicherung bestehen.  

Ebenso mitversichert ist das Hauspersonal, wie das Kindermädchen oder die Putzfrau. Passiert etwas in dem Haus oder der Wohnung des Versicherungsnehmers übernimmt die Versicherung die Schadensregulierung. Ein zusätzlicher Antrag kann gestellt werden für andere Personen im Haushalt wie Verwandte. Dies wird dann mit in den Vertrag einfließen.

Julia Siebel

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